JETZT KINDERTRAUM EINREICHEN!
Bitte beachten Sie folgende Informationen!
Sie können den Kindertraum eines einzelnen Kindes/Jugendlichen bzw.
als Pädagog*in auch einer Gruppe einreichen.
Was wir dafür von Ihnen benötigen:
KINDERTRAUM EINZELN
- Vollständig ausgefülltes Formular
- Datenschutzrechtliche Einverständniserklärung
- Bescheid vom Finanzamt über erhöhte Familienbeihilfe
- Pflegegeldbescheid (bei Bezug von Pflegegeld)
- Ärztlicher Befund des Kindes/Jugendlichen
- Einkommensnachweis aller im Haushalt lebenden Personen (inkl. Beihilfen oder Unterhaltszahlungen)
- Beschreibung des Kindertraums mit Kostenvoranschlag
- Foto des Kindes
KINDERTRAUM GRUPPE
- Vollständig ausgefülltes Formular
- Datenschutzrechtliche Einverständniserklärungen
- Beschreibung des Kindertraums mit Kostenvoranschlag
- Kurze Darstellung der Krankheiten bzw. Behinderungen der Kinder/Jugendlichen
- Legen Sie bitte ein Foto der Gruppe bei
Leider gibt es aber auch Gegebenheiten, unter denen wir die Möglichkeit einer Traumerfüllung ausschließen müssen: Dazu zählen u.a. bereits getätigte Anschaffungen, bereits gebuchte Reisen und begonnene Therapien, Wohnraumbeschaffung, Umbauarbeiten, Treppenlifte, Rollstuhlrampen, Autokäufe, Swimmingpools, Delfintherapien, Stützkraft/Begleitung für Kindergarten oder Schule, Therapieausbildungen der Erziehungsberechtigten. Stiftung Kindertraum finanziert Therapien und Therapiegeräte nur dann, wenn keine öffentliche Stelle (Krankenkassa, Bundessozialamt, etc.) dafür aufkommt. Die Überprüfung erfolgt im Vorfeld der Traumerfüllung in Absprache mit den Erziehungsberechtigten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Traumerfüllung.