KINDERTRÄUME
WERDEN
WAHR!
Diese Kriterien entscheiden über die Erfüllung eines Kindertraums:
1
Der Traum ist für ein Kind oder eine Person bis 18 Jahre, bzw. Gruppen mit schwerer Erkrankung und/oder Behinderung.
2
Kinder, Jugendliche oder Gruppen sind jeweils unter 18 Jahren und leben in Österreich.
3
Die Erziehungsberechtigten können den Kindertraum aus finanziellen oder organisatorischen Gründen nicht erfüllen.
Ihre Checkliste zur Einreichung eines Kindertraums:
- Vollständig ausgefülltes Formular mit Foto des Kindes/Jugendlichen bzw. der Gruppe
- Beschreibung des Kindertraums
- Kostenvoranschlag des Kindertraums
- Ärztlicher Befund des Kindes
- Bescheid des Finanzamtes über erhöhte Familienbeihilfe
- So vorhanden: Bescheid zum Bezug des Pflegegeldes
- Einkommensnachweis aller im Haushalt lebenden Personen
- Datenschutzrechtliche Einverständniserklärung für das Kind oder den/die Jugendliche bzw. jedes einzelne Kind einer Gruppe.
In 5 Schritten zur Erfüllung des Kindertraums:
1. Online einreichen oder ausgefülltes Formular per Brief bzw. eingescannt einschicken an:
Stiftung Kindertraum, Mariahilfer Straße 105/2/11, 1060 Wien, kindertraum@kindertraum.at
2. Wir melden uns innerhalb von 2 Wochen telefonisch bei Ihnen.
3. Erfüllt der Kindertraum unsere Kriterien, wird er auf unserer Website vorgestellt.
4. Die Spenden-Aktion beginnt.
5. Ist die Spendensumme erreicht, verständigen wir Sie und starten mit Umsetzung und Organisation.
Über 4.000 erfüllte Kinderträume:
Kinderträume, die wir erfüllen:
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