Unternehmensspenden sind von der gesetzlichen Regelung ab 2017 NICHT betroffen und können deshalb von Ihnen wie gewohnt als Betriebsausgabe berücksichtigt werden.
Unternehmensspenden aus dem Betriebsvermögen sind Betriebsausgaben. Unternehmen können grundsätzlich neben Geldspenden auch Sachspenden (z. B. eigene Erzeugnisse) absetzen. Als Betriebsausgaben abgesetzte Spenden sind im Rahmen der Gewinnermittlung abzusetzen und auf Verlangen des Finanzamtes belegmäßig nachzuweisen.
Unternehmensspenden sind mit 10% des Gewinnes des letzten Wirtschaftsjahres begrenzt.
Unternehmer*innen, die sowohl betrieblich als auch privat spenden, können beide 10%-Grenzen ausnutzen. Anders als bei den Spenden für Wissenschaft und Erwachsenenbildung erfolgt keine Anrechnung der bereits als Betriebsausgaben abgesetzten Spenden auf die Privatspenden.