Die Regelung betrifft ausschließlich Spenden, die als Sonderausgaben zu berücksichtigen sind. Spenden die aus dem Betriebsvermögen geleistet werden („Unternehmensspenden“) und daher als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind, sind nicht von der Übermittlungspflicht erfasst und werden wie bisher gehandhabt.
Wenn Sie Ihre Spende nicht steuerlich absetzen möchten, müssen Sie Ihr Geburtsdatum natürlich nicht bekannt geben.
Unsere Verpflichtung, für private Spenden auf Verlangen eine Spendenbestätigung auszustellen, entfällt somit.
Korrekturen, Änderungen und Nachmeldungen sind bis zu fünf Jahre möglich.
Wenn Sie noch Fragen bezüglich Ihrer Spende an Stiftung Kindertraum haben, wenden Sie sich bitte an: birgit.kanka@kindertraum.at oder Tel. 01/585 45 16 24.
Das Finanzministerium informiert hier über die neue Regelung über Sonderausgaben.